BnD: Die Bestätigung nach Durchführung

ℹ️ Stand: Oktober 2026. Förderbedingungen ändern sich derzeit häufig. Verbindlich sind die Angaben der KfW bzw. des BAFA und die Förderzusage. Wir sind keine Förderstelle.

Nach dem Einbau der neuen Heizung ist die Förderung noch nicht ausgezahlt. Dafür brauchen Sie die Bestätigung nach Durchführung (BnD). Mit ihr bestätigt Ihr Fachunternehmen oder Ihr Energieeffizienz-Experte, dass die Maßnahme ordnungsgemäß umgesetzt wurde.

Wer erstellt die BnD?

Das Fachunternehmen, das die Heizung eingebaut hat, oder der Energieeffizienz-Experte, der Ihr Vorhaben begleitet. Sinnvollerweise ist das dieselbe Stelle, die auch die BzA erstellt hat.

Fristen

  • Umsetzung: Innerhalb von 36 Monaten ab Zusage der KfW muss das Vorhaben vollständig abgeschlossen sein.
  • Nachweis: Die Frist für die Einreichung der Nachweise steht in Ihrer Zusage – prüfen Sie sie genau, die Zusage ist nur begrenzt gültig.

So läuft die Auszahlung

  1. Einbau abschließen und Schlussrechnung erhalten.
  2. BnD vom Fachunternehmen bzw. Experten erstellen lassen.
  3. Im Portal „Meine KfW“ den Nachweis einreichen – mit BnD und Rechnungen.
  4. Die KfW prüft und zahlt den Zuschuss auf Ihr Konto aus.

Worauf Sie achten sollten

  • Die Rechnungen sollten zu den Positionen der BzA passen.
  • Die alte Heizung muss – wenn Sie den Klimageschwindigkeitsbonus erhalten – fachgerecht demontiert und entsorgt worden sein.
  • Bewahren Sie alle Unterlagen auf: Zusage, BzA, BnD, Rechnungen und Zahlungsbelege.

BzA anfragen – kostenlos & unverbindlich

Ein Energieeffizienz-Experte aus der dena-Expertenliste meldet sich bei Ihnen und erstellt auf Wunsch Ihre Bestätigung zum Antrag.

Kostenlos & unverbindlich. Wir sind eine Vermittlungsplattform, keine Förderstelle; Leistung und Honorar vereinbaren Sie direkt mit dem Experten.