BzA: Fachbetrieb oder Energieberater?
ℹ️ Stand: Oktober 2026. Förderbedingungen ändern sich derzeit häufig. Verbindlich sind die Angaben der KfW bzw. des BAFA und die Förderzusage. Wir sind keine Förderstelle.
Für den KfW-Zuschuss 458 dürfen zwei Stellen die Bestätigung zum Antrag erstellen: das Fachunternehmen, das die Heizung einbaut, oder ein Energieeffizienz-Experte aus der dena-Expertenliste (Kategorie „BEG – Wohngebäude“). Beide Wege sind gleichwertig.
| Fachbetrieb | Energieeffizienz-Experte | |
|---|---|---|
| Kosten | oft im Angebot enthalten | eigenes Honorar; als Fachplanung/Baubegleitung förderfähig |
| Unabhängigkeit | verkauft auch die Anlage | unabhängig vom Anbieter |
| Angebotsvergleich | bezieht sich auf das eigene Angebot | kann mehrere Angebote prüfen |
| Weitere Maßnahmen | nur die Heizung | auch Dämmung, Fenster, Sanierungsfahrplan |
Der Fachbetrieb reicht, wenn …
- Sie sich bereits für einen Installateur entschieden haben und ihm vertrauen,
- nur die Heizung getauscht wird,
- der Betrieb die BzA ausdrücklich anbietet.
Ein Energieberater lohnt sich, wenn …
- Ihr Installateur keine BzA erstellt (das kommt vor, vor allem bei kleinen Betrieben),
- Sie mehrere Angebote unabhängig vergleichen möchten,
- neben der Heizung weitere Maßnahmen geplant sind,
- Sie Boni (Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus) sicher ausschöpfen wollen.
BzA anfragen – kostenlos & unverbindlich
Ein Energieeffizienz-Experte aus der dena-Expertenliste meldet sich bei Ihnen und erstellt auf Wunsch Ihre Bestätigung zum Antrag.